Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb

des Tourismus Obing-Pittenhart e.V.

Anlass und Motivwahl

Der Tourismus Obing-Pittenhart e.V. (Veranstalter) veranstaltet einen Fotowettbewerb unter dem Motto „Die schönsten Ansichten der VG Obing“.

Die besten Bilder sollen in der Werbung für unsere Urlaubsregion eingesetzt werden und zeigen, wie schön und sehenswert es bei uns zu jeder Jahreszeit ist.

Teilnahme

Der Wettbewerb ist in vier (Jahreszeiten-)Blöcke aufgeteilt und erstreckt sich über das ganze Jahre 2023. Die Bilder können zu folgenden Zeiträumen hochgeladen werden:

  • 15.01. – 28.02. Winterbilder
  • 15.04. – 31.05. Frühjahrsbilder
  • 15.07. – 31.08. Sommerbilder
  • 15.10. – 30.11. Herbstbilder

Teilnehmen dürfen alle, die gerne fotografieren, mit Ausnahme von mit diesem Wettbewerb betrauten und/oder als Jury zur Verfügung stehenden Personen.

Die Teilnahme bzw. das Einreichen erfolgt ausschließlich über das online zur Verfügung stehende Teilnahmeformular unter: https://www.urlaub-in-obing.de/fotowettbewerb-teilnahmeformular zu den oben genannten Zeiträumen.

Für eine Teilnahme ist die Angabe einer gültigen und korrekten E-Mail-Adresse, Anschrift und Telefonnummer des/der Teilnehmenden zwingend erforderlich. Bilder ohne korrekte Angaben können leider nicht teilnehmen, da diese insbesondere auch im Falle eines Gewinns benötigt werden. Mit dem Hochladen eines Fotos erkennen Sie die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs an und erklären sich mit dessen Veröffentlichung einverstanden.

Gewinnermittlung

Jede Runde wird von einer Jury ein Siegerfoto ermittelt, die mit einem Gutschein des Gewerbevereins Obing in Höhe von 150 Euro prämiert wird.  Die Gewinnermittlung sowie die Bekanntgabe des Gewinners erfolgen zeitnah nach Einsendeschluss.

Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail, Telefon oder Post an die beim Hochladen angegeben Kontaktdaten; die beim Registrieren verwendeten Namen werden ohne weitere Angaben wie z. B. Wohnort veröffentlicht.

Technische Anforderungen an die Fotos

Die Farb- und Schwarz-Weiß-Fotos müssen digital realisiert und als JPEG-Datei hochgeladen werden. Max. Dateigröße: 15 MB; mindestens 4000 Pixel an der langen Seite, Druckauflösung: mind. 300 dpi, keine grafischen Elemente (z.B. Text, Wasserzeichnung oder Rahmen), eine digitale Nachbearbeitung ist im Rahmen der üblichen Bildoptimierung erlaubt.

 

Nutzungsrechte und Rechte Dritter

Der Teilnehmer versichert, ausschließlicher Rechteinhaber am eingereichten Fotomaterial zu sein, die uneingeschränkten Verwertungsrechte zu haben, dass das Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist und bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Sofern auf dem Fotomaterial Personen erkennbar sind, ist von jeder einzelnen eine Einwilligung zur Veröffentlichung einzuholen und auf Anforderung des Veranstalters schriftlich vorzulegen. Bei der Abbildung Minderjähriger ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig.

Der Teilnehmer räumt dem Tourismus Obing-Pittenhart e.V. als Veranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkten einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den eingesandten Fotos ein, insbesondere auch das Recht zur Veröffentlichung, Bearbeitung und Veränderung des Werkes, zur Nutzung in umgestalteter Form sowie das Recht zur Unterlizensierung und die Weitergabe der urheberrechtsfähigen Teil- und Gesamtleistung an Dritte.

Jeder Teilnehmer überträgt insbesondere auch das Recht, die Arbeiten zu vervielfältigen, zu verbreiten und aufzuführen, vorzuführen bzw. vortragen zu lassen sowie mit anderen Werkarten zu verbinden. Soweit die Teilnehmenden Titel- oder Markenrechte an den erstellten Arbeiten erworben haben, übertragen sie auch diese in dem oben genannten Umfang. Die Übertragung der Rechte erfolgt dauerhaft, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Rechteübertragung gilt auch für die geänderte, z. B. verkürzte, ergänzte, aktualisierte, ganz oder teilweise integrierte, vom Veranstalter oder seinen Beauftragten fortentwickelten Teil-/ Gesamtleistungen sowie für Verleih und Vermietung. Eine Verpflichtung zur Verwertung der Nutzungsrechte besteht nicht. Der Veranstalter ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte Dritten einzuräumen. Ein den Teilnehmenden nach § 41 UrhG zustehendes Rückrufsrecht wegen Nichtausübung des jeweils übertragenen Nutzungsrechtes ist für die Dauer von fünf Jahren ab dessen Übertragung ausgeschlossen.

Unzulässige Inhalte

Der Teilnehmer dürfen keine Fotos einreichen, die gegen die guten Sitten oder sonst gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Marken-, und Namensrechte Dritter) verstoßen. Des Weiteren dürfen keine Fotos eingereicht werden, die strafrechtlich relevante, pornografische, jugendgefährdende, ordnungswidrige, rassistische, gewaltverherrlichende oder solche Inhalte haben, die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen können. Ebenfalls dürfen keine Fotos eingereicht werden, die Produkte, Dienstleistungen und/oder Kennzeichen bewerben. Der Ausschluss, die Sperrung oder die Löschung von Fotos wegen o. g. unzulässiger Inhalte oder wenn ein Verstoß nicht ausgeschlossen werden kann, liegen in freiem Ermessen des Veranstalters, ohne dass es einer Anhörung des betroffenen Teilnehmenden. Der Rechtsweg sowie jedwede Ansprüche wegen des Ausschlusses, der Sperrung oder Löschung von Bildmaterial gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.

Haftungsfreistellung

Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter hinsichtlich Verfahrenskosten in gerichtlichen und behördlichen Verfahren, Kosten für die von Gerichten und Behörden aufgetragene Veröffentlichung von Urteilen und Widerrufen,

‐ gerichtlich oder behördlich festgesetzter Ersatzleistungen an Anspruchsteller sowie

‐ gerichtlich oder behördlich festgesetzter Strafen,

schadlos zu halten, die dem Veranstalter daraus entstehen, dass diese wegen der Verwendung der vom Teilnehmer hochgeladenen Fotos wie in Absatz 1 beschrieben von Dritten in Anspruch genommen werden.

Abbruch des Wettbewerbs

Der Wettbewerb kann von Seiten des Veranstalters jederzeit aus wichtigen Gründen abgebrochen werden, wenn aufgrund rechtlicher, personeller, technischer oder bisher nicht vorhersehbaren Umständen, eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Ansprüche hieraus sowie der Rechtsweg sind insoweit ausgeschlossen.

Datenschutz

Es gilt die auf der Internetseite urlaub-in-obing.de veröffentlichten Datenschutzerklärung.

Aktualisierung

Aktualisierungen/Anpassungen dieser Teilnahmebedingungen durch den Veranstalter sind jederzeit möglich. Der geltende Wortlaut der Teilnahmebedingungen kann auf der Wettbewerbsseite eingesehen werden.

Schlussbestimmungen

Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Alle Ansprüche seitens der Teilnehmenden sind ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.